Traumhochzeit im Paradies

Hochzeit - Französisch Polynesien

Ein Traumziel für Ihre Hochzeitsreise!

Die Eheschließung findet im Rathaus von Papeete (Tahiti), Moorea oder Bora Bora statt und ist rechtskräftig. Krönen Sie Ihren Hochzeitstag mit einer traditionellen
polynesischen Hochzeitszeremonie am Traumstrand!
Folgende Voraussetzungen müssen für eine legale Trauung in Französisch Polynesien erfüllt werden:
  • Keiner der Eheleute darf bereits verheiratet sein.
  • Beide Eheleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Das Paar darf nicht miteinander verwandt sein.
  • Keiner der Eheleute darf französischer Bewohner oder Staatsbürger sein.
  • Die Braut und der Bräutigam müssen jeweils einen Trauzeugen auswählen, der mindestens 18 Jahre alt ist (wenn der ausgewählte Trauzeuge nicht anwesend ist, kann der Bürgermeister einen Zeugen benennen).
  • Eine legale Hochzeit zwischen 2 Personen des gleichen Geschlechts ist in Französisch Polynesien erlaubt, unter der Bedingung,
  • dass dies auch im Aufenthaltsland des Paares amtlich beglaubigt ist.
  • Keiner der Eheleute darf transsexuell sein.

Erforderliche Dokumente:

  • Eine Kopie vom gültigen Reisepass als Nachweis der Identitäten (für deutsch-französische Bürger gilt französisches Recht!).
  • Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden beider Eheleute, beglaubigt durch eine zusätzliche “Apostille” (die Geburtsurkunde muss vor weniger als 6 Monaten vor der Hochzeit ausgestellt worden sein). Beide Zertifikate und die „Apostille“ müssen in das Französische durch einen anerkannten Übersetzer übersetzt und vom französischen Konsulat legitimiert werden. Übersetzer finden Sie auf der Website des Konsulats.
  • Ein Nachweis des Wohnsitzes für beide zukünftigen Eheleute (eine Rechnung, die Name und Adresse bescheinigt reicht aus z.B. Stromrechnung).
  • Der „Brief an den Bürgermeister“ muss von beiden zukünftigen Eheleuten datiert und unterschrieben an den Bürgermeister für die Hochzeitszeremonie geschickt werden. Dieses Formular erhalten Sie von uns.
  • Ein Ehefähigkeitszeugnis, das bescheinigt, dass Sie unverheiratet sind (“Certificat de Celibat”), unterzeichnet von einem Anwalt,  übersetzt in das Französische und legitimiert durch das französische Konsulat. Anwälte können Sie auf der Website des Konsulats finden.
  • Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil (beglaubigt übersetzt).
  • Wenn ein Ehevertrag aufgesetzt wurde, muss er in das Französische übersetzt und vom französischen Konsulat authentifiziert werden.

Alle Dokumente müssen vollständig ins Französische übersetzt und von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt sein.

Für eine standesamtliche Trauung in Französisch Polynesien ist die Einhaltung der obligatorischen Termine notwendig: die Trauung muss mindestens 90 Tage vor dem geplanten Tag angemeldet und alle Dokumente müssen mindestens 60 Tage vor der Hochzeit eingereicht werden.